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update: 06.08.2006




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LICHT AM TAG ist in Österreich ERLOSCHEN...

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Nachrüstbare High-Tech-Module für modifizierte Tagfahrlichtschaltung

SALM war Wegbereiter für die nachträgliche Modifizierung von Tagfahrlichtschaltungen, ähnlich wie dies von AUDI bei einigen Modellen serienmäßig angeboten wird.

In Kooperation mit dem weltweit wichtigsten Hersteller von Tagfahrlichtmodulen (auch als Erstausrüster) haben wir für Europa entsprechend den gesetzlichen Vorgaben diverse Modul-Typen für beinahe alle Fahrzeugmarken und Fahrzeugtypen entwickelt.

Da man sich auf EU-Ebene noch nicht auf einen einheitlichen technischen Standart einigen konnte, bieten wir Module an, welche die gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfüllen und der Genehmigungspraxis in Deutschland entsprechen.

Diese Website beschreibt Module, welche dem Erlass des Verkehrsministeriums in ÖSTERREICH entsprechen, unsere Freunde aus Deutschland entnehmen bitte die wichtigen Informationen auf dieser Seite.

NEU für unsere Kunden aus Deutschland, Niederlande, Luxemburg und Belgien: ab sofort können unsere Module über unseren neuen Partner WELLCONNECT bezogen werden. Die Firma WELLCONNECT ist seit Jahren ein KFZ-Elektronikspezialist im Bereich Fahrzeugkommunikation.

machen Sie Ihr Abblendlicht oder Ihre vorhandenen Nebelscheinwerfer* zum automatischen Tagfahrlicht, ohne daß Sie dabei wesentlich mehr Lampenverschleiß haben als zuvor.

TAGFAHRLICHTSCHALTUNG für vorhandenes Abblendlicht, integrierte Nebelscheinwerfer* oder Fernlicht mit Leistungsreduktion**

*lt.Erlass des BMVIT MUSS der Nebelscheinwerfer ein integrierter Bestandteil des Fahrzeuges sein (serienmäßige Ausstattung), zusätzliche und/oder nachträglich montierte Nebelscheinwerferauf der Stoßstange sind NICHT GÜLTIG ! Diese Variante ist in DEUTSCHLAND NICHT zulässig

** diese Variante ist in ÖSTERREICH NICHT ZULÄSSIG

KEINE ZUSÄTZLICHEN TAGFAHRLICHTLAMPEN
KEINE "CHRISTBAUMBELEUCHTUNG" DURCH FAHRLICHTSCHALTUNGEN
KEIN ÜBERMÄSSIGER LAMPENVERSCHLEISS DURCH LAMPENSCHONUNGSTECHNIK
KEIN VERGESSEN MEHR DAS LICHT EINZUSCHALTEN
KEIN VERGESSEN MEHR DAS LICHT AUCH WIEDER AUSZUSCHALTEN
KEIN ZUSÄTZLICHER TREIBSTOFFVERBRAUCH
KEINE ZUSÄTZLICHE BELASTUNG DER BATTERIE BEIM STARTEN*

AUTOMATISCHE LICHTSTEUERUNG ? KEIN PROBLEM
LAMPENDIAGNOSE ? KEIN PROBLEM, AUCH DAFÜR GIBT ES PASSENDE MODULE**
CAN-BUS TECHNIK ? KEIN PROBLEM***
JAPANISCHE FAHRZEUGE ? JA NATÜRLICH PROBLEMLOS

*ab Modul 45030 und höher    **ab Modul 90030MB2 und höher  ***ab Modul 92430

AUCH FÜR FAHRZEUGE MIT PROGRAMMIERBARER FAHRLICHTSCHALTUNG
--  wenn Sie nicht möchten, daß alle paar Wochen irgend eine Lampe durchbrennt......

Unsere Module werden vom zweitältesten Hersteller von Tagfahrlichtmodulen in Kanada produziert, seit 16 Jahren werden neben GM auch die Hersteller Daewoo Canada, Kennworth und Ford beliefert. Mehr als 1 Million Fahrzeuge sind mit diesen Modulen bereits ausgestattet.  Anders als in Österreich, ist z.B. in Kanada vorgeschrieben, daß die Tagfahrlichtfunktion automatisch sein MUSS.

SALM Tagfahrlichtmodule entsprechen folgenden Zulassungsrichtlinien: NHTSA, FMVSS, CE und ISO9001, in Deutschland §49A(5)

SALM ist auch der einzige Anbieter von Tagfahrlichtmodulen für Fahrzeuge mit erweiterter Lampendiagnosefunktion und Voll-CAN-Bus-Technik. Neben Mercedes Benz und Chrysler/Jeep schwört auch Peugeot Austria auf unsere Technik und Zuverlässigkeit.

SALM DRL MODULE sind absolute HIGH END PRODUKTE !

Warum "Bastel-Lösungen" wenn Sie das Original aus der KFZ-Zuliefer-Industrie haben können ?

Was ist IN ÖSTERREICH NICHT erlaubt ?

>>Nebelscheinwerfer als Tagfahrlampen wenn diese NICHT ein integrierter Bestandteil des Fahrzeuges sind (z.B. nachträglich eingebaute oder angebaute Nebelscheinwerfer.
ACHTUNG: Der nunmehr gültige Erlass, welcher AUCH die lang geforderte Verwendung des Nebellichtes als Tagfahrlichtersatz erlauben, birgt ein juristisches Restrisiko bei Fahrten außerhalb Österreichs. Lesen Sie dazu mehr unter FAQ !

>>Jede Art von bauartwidriger Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen.

>>Die Verwendung von extra-starken Begrenzungslichtlampen.

>>Die US-Variante mit der gelben Zweifadenlampe.

>>Die Verwendung des gedimmten Fernlichtes.

>>Leuchtstärkenreduktion unterhalb der ECE-Toleranz für Abblendlichtlampen.

weitere Informationen für Fahrzeuge mit Xenon-Lampen

Was ist IN DEUTSCHLAND NICHT erlaubt ?

>>Nebelscheinwerfer als Tagfahrlampen , ohne Ausnahmen

>>Jede Art von bauartwidriger Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen.

>>Die Verwendung von extra-starken Begrenzungslichtlampen.

>>Die US-Variante mit der gelben Zweifadenlampe.

>>Leuchtstärkenreduktion unterhalb der ECE-Toleranz für Abblendlichtlampen.

weitere Informationen für Fahrzeuge mit Xenon-Lampen

weitere Informationen für unsere Interessenten aus Deutschland