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Contracted Supplier for:





Modules for:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Was mache ich nach
dem 1.Jänner 2008 ??? |
Wie bereits bekannt, wird nur die VERPFLICHTUNG zur Führung von Licht
am Tag abgeschafft, freiwillig wird es weiterhin erlaubt sein, Licht am Tag zu führen.
Wirkt Ihr SALM-Tagfahrlicht-Modul auf Ihren Abblendlicht-Scheinwerfer, so ändert sich
für Sie nichts, wenn Sie auch weiterhin Licht am Tag haben möchten. Möchten Sie jedoch
in Hinkunft dies nicht haben, so unterbrechen Sie den Zündungsabgriff zum Modul, das
Modul bleibt inaktiv und nimmt auch keinen Ruhestrom auf.
Wirkt Ihr SALM-Tagfahrlicht-Modul auf die Nebelscheinwerfer, so könnte es nach dem
1.Jänner 2008 Probleme geben. Wenn der Verkehrsminister sich dazu entschließt, den
Passus des Erlasses betreffend des Nebelscheinwerfers wieder zu löschen, so unterläge
dann die Verwendung des Nebelscheinwerfers wieder der StVO und dann ist die Verwendung
innerorts (mit Ausnahmen) und ohne entsprechender Sichtbeeinträchtigung verboten. Würde
der Verkehrsminister sich dazu entscheiden, so wird es vermutlich zu einer Klage gegen die
Republik Österreich kommen, aber selbst bis zu einem endgültigen Urteil vergehen dann
erfahrungsgemäß mehrere Jahre und in dieser Zeit wird die Umsetzung der gesetzlichen
Bestimmung nicht aufgeschoben.
Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten:
1) Sie deaktivieren das Tagfahrlichtmodul über die Unterbrechung des Zündungsabgriffes
oder
2) Sie verwenden das Modul für das Abblendlicht, vorausgesetzt, das Abblendlicht arbeitet
mit Halogenlampen und das Abblendlicht ist bei Verwendung des Modules 45020 oder 45030
nicht an einer Lampendiagnose angeschlossen. Hat Ihr Fahrzeug Xenon-Abblendlicht, so
bleibt Ihnen diese Variante verschlossen.
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Abblendlicht oder
Nebelscheinwerfer, was ist besser ? |
Mit der Entscheidung des Verkehrsminister Faymann und Innenminister
Platter, mit vermutlich 1.Jänner 2008 die verpflichtende Führung von Licht am Tag
abzuschaffen, stellt sich diese Frage in einem neuen "Licht". War bisher durch
den Erlass des Verkehrsministerums eindeutig die Alternative "Nebelscheinwerfer"
als Tagfahrlichtersatz erlaubt, könnte jetzt das Verkehrsministerium dazu geneigt sein,
diese Erlaubnis mit 1.Jänner 2008 wieder zurückzuziehen. Wenn das passiert, dann werden
wir als Hersteller der Module wohl die Republik Österreich klagen müssen, denn es ist
für einen Fahrzeugbesitzer nicht zumutbar, eine erlaubte technische Anlage basierend auf
einen gültigen Erlass einzubauen und dieser wird dann zwei Jahre später wieder
revidiert.
Noch ist es aber nicht beschlossen, daß auch dem Nebelscheinwerfer mit 1.Jänner 2008
"das Licht am Tag ausgeht".
Der derzeit noch gültige Erlass jedoch hat schon jetzt
einen "Haken" bei Fahren ins benachbarte Ausland (auch EU). Nach einem
sehr interessanten Gespräch mit dem Kabinett Gorbach seinerzeit stellt sich das Problem
außerhalb Österreichs wie folgt dar:
Es KANN aber MUSS NICHT ein anderer EU-Staat akzeptieren, daß ein, in Österreich
zugelassenes Fahrzeug mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht in dem betreffenden Staat
unterwegs ist. Die jeweiligen Gesetze des Gastlandes sind zu beachten, der Fahrzeuglenker
hat sich VOR der Fahrt in ein anderes Land von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu
informieren, allerdings gilt das nur für die jeweilige Strassenverkehrsordnung und nicht
über die Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen. Da in den meisten Staaten derzeit keine
StVO-gemäßen Verkehrstafeln existieren, welche angeben, ob das Abblendlicht, Fahrlicht
oder auch Tagfahrlampen oder Abblendlicht mit Tagfahrlichtschaltung erforderlich ist,
besteht eine große rechtliche Unsicherheit, diese scheint im BMVIT durchaus bekannt
zu sein. In der Praxis bekommt man z.B. in Slowenien oder Kroatien Probleme, wenn am Tag
das Nebellicht leuchtet, auch wenn es als Tagfahrlichtersatz verwendet wird, vereinzelt
gibt es sogar Fälle, wo das originale Tagfahrlicht von Audi und die nachgerüsteten
Tagfahrlichtlampen beanstandet worden sind, hoch lebe die Einheit der EU ....
Etwas hat das BMVIT in seinem letzten Erlass allerdings noch nicht bedacht. Gemäß ECE
ist die Anbringung einer eigenen Tagfahrlichtlampe nur unter Einhaltung eines
Mindestabstandes von 25cm zwischen Fahrbahn und Lampenunterkante erlaubt. Diese Regelung
gibt es nicht beim Nebelscheinwerfer. Wir befürchten, daß man auch hier sehr spät
regulierend eingreifen wird, daher empfehlen wir, bei der Wahl des Nebelscheinwerfers als
Tagfahrlichtersatz, diesen Punkt zu berücksichtigen.
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Die SALM-DRL-Module entsprechen den derzeit gültigen gesetzlichen
Bestimmungen (Details siehe unter "Gesetz") und erfüllen die ECE-Standards.
Die Regelung auf nationaler Ebene, daß das Abblendlicht als Tagfahrlicht auch ohne der
restlichen Fahrzeugbeleuchtung betrieben werden darf, gilt in den meisten EU-Staaten noch
nicht. Allerdings finden sich Dokumente, daß z.B. in Deutschland die "modifizierte
Fahrlichtschaltung" sogar von diversen Fahrzeugherstellern werkseitig für
Deutschland verbaut wird und in Deutschland eine Zulassung bekommen haben. In einigen
Fällen sind diese System mit SALM Module bereits vom TÜV in Deutschland anstandslos
eingetragen worden, in einem Fall sogar mit dem Fernlicht. Nachdem wir eine sehr große
Anzahl von Anfragen von anderen TÜV/DEKRA-Prüfstellen bekommen, welche wissen möchten,
wie die Eintragung vorgenommen worden ist, gehen wir davon aus, daß trotz einer
anderslautenden gesetzlichen Regelung hier durchaus im Sinne des Nutzens und der
Zumutbarkeit für den Fahrzeugbesitzer durch die Prüfstellen vorgegangen wird, womit
wieder bewiesen ist, daß Fachleute stets Meilen der Politik voraus sind.
Mit Sicherheit wird es Probleme in Slowenien geben, denn derzeit ist dieses Land als
einziges mit Licht am Tag in technischer Sicht restriktiv und akzeptiert nicht einmal die
Hella-Tagfahrlampen, man muß in Slowenien das Abblendlicht mit Christbaum einschalten.
Dieser Alleingang von Slowenien dürfte sich aber nicht nur auf diesen Bereich
beschränken...
Die Alternative zum Abblendlicht das Fernlicht mit 60% Reduktion zu betreiben, ist
ECE-widrig und daher in keinem EU-Land erlaubt, in Deutschland jedoch erfreut sich diese
Technik vereinzelt sogar der Zustimmung von TÜV und DEKRA und wurde schon zahlreich ohne
Probleme eingetragen.
In Griechenland wurden nachweislich Fahrzeuglenker bestraft, welche das Licht am Tag durch
eine Automatik eingeschaltet hatten. Die Empörung der anderen EU-Mitgliedsstaaten scheint
doch größer als ursprünglich angenommen, denn wir wissen bereits von einer
EU-einheitlichen Regelung, welche noch vor diesen Winter in Kraft gesetzt werden soll.
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...die Dimmung soll
verboten sein ? |
Die rechtlichen Bestimmungen können Sie hierzu unter
"Gesetz" nachlesen. UM ES NOCHMALS KLAR UND DEUTLICH ZU ERKLÄREN:
Eine geringfügige Leuchtstärkenreduktion innerhalb der
Toleranzbereich für Leuchtstärken von Abblendlicht kann nicht verboten werden, weil:
Die ECE definiert die zulässigen Leuchtstärkenwerte mit einer bestimmten Bandbreite, in
welchen sich das Abblendlicht zu bewegen hat. Die Leuchtstärke ist nicht nur vom
Leuchtmittel (der "Glühbirne") abhängig, sondern auch von der Art und
Beschaffenheit des Reflektors sowie des eigentlichen Scheinwerferglases und der
Entfernung, bei welcher die Leuchtstärke gemessen wird.
Wird im Zuge einer §57a Überprüfung der Scheinwerfer kontrolliert, so wird nicht nur
die Geometrie der Hell/Dunkelgrenze gemessen, sondern auch die Gesamthelligkeit des
Scheinwerfers in einer Distanz von ca. 50cm, dieses Meßverfahren ist eine starke
Vereinfachung, da gemäß ECE über 27 Meßpunkte eines Abblendlichtes in einer Tabelle
von Minima und Maxima dokumentiert sind. Derartige Untersuchungen sind aber nur in einem
Lichtlabor möglich und für eine Werkstätte unzumutbar. Bei der Inverkehrbringung eines
neuen Scheinwerfers müssen jedoch diese präzisen Definitionen nachweislich erfüllt
werden. Es ist daher auch nicht zulässig, daß verschiedentlich eine
"Nachinterpretation" des Ministeriums publiziert wird, in welcher die
Verantwortung zur Erreichung der Mindestleuchtstärke nun an den Scheinwerferhersteller
abgeschoben wird.
Das Gesetz lautet:
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts
auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.
Somit ist eindeutig und klar definiert, daß die letztliche Verantwortung, ob und
inwieweit das reduzierte Abblendlicht noch immer den gesetzlichen Vorschriften entspricht,
letztlich in der Verantwortung des Technikers liegt, welcher diese Technik einbaut. Daher
ist es zweckmäßig, daß Fahrzeughalter von Fahrzeugen mit offensichtlich bereits
eingetrübten Scheinwerfern hiervon in Kenntnis gesetzt werden und daß im Zweifelsfalle
ein Modul ohne Reduktionswirkung eingebaut wird. Ob der Fahrzeughalter dann in Folge durch
eine Manipulation am Gerät die reduzierte Leistung aktiviert, liegt in der Verantwortung
des Fahrzeughalters.
KEINESFALLS IST DIE REDUKTION DES ABBLENDLICHTES AUF DIE WERTE EINER TAGFAHRLAMPE mit
400cd ERLAUBT!
SALM-DRL-Module reduzieren mit 24% Stromaufnahme, das entspricht einer
Leuchtstärkenreduktion je nach Beschaffenheit des Scheinwerfers von 10-12%, dieser Wert
übertrifft die Minima bei allen Scheinwerfertypen in ordnungsgemäßen Zustand.
Vielfach wird auch ein Wert von 92% genannt, dieser Wert ist weder eine Vorgabe der ECE
noch des Ministeriums, es handelt sich hierbei um einen Richtwerk von der Volkswagen AG,
hier wird auf 92% die Helligkeit mit Hilfe von eigenen Modulen mit Widerstandsschaltung
reduziert, sodaß alle VW-Scheinwerfertypen, ungeachtet des technischen Zustandes die
Mindestwerte nicht unterschreiten.
In Deutschland gibt es zu diesem Thema einen sehr positiven Vorstoß einiger TÜV-Stellen,
welche auch die US-Version, also Fernlicht mit 60% Reduktion ausdrücklich mit Hinweis,
daß damit die Leuchstärke jener der Tagfahrlampen entspricht, typisiert worden ist.
Letztlich macht AUDI ja auch nichts anderes.
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Welche Garantien
gibt es ? |
Selbsteinbau:
alle Geräte haben eine 2-Jahres Garantie
Einbau durch KFZ-Werkstätte/Fachbetrieb:
alle Geräte haben eine 3-Jahres Garantie
Module für Mercedes Benz Serie 90030MB und MB2:
diese Geräte haben eine 4-Jahres Garantie
Keine Garantieleistungen, wenn u.A.:
-> keine oder schlechte Masse vorhanden
(bei Selbsteinbau)
-> Misachtung der Verkabelungsvorschriften
(bei Selbsteinbau)
-> Misachtung der Einbauvorschriften
(bei Selbsteinbau)
-> Verwendung unerlaubter Leuchtmittel
-> Folgeschaden nach Unfall oder ähnlicher Beschädigung
-> Umgebungsbedingungen, welche nicht den KFZ-Spezifikationen entsprechen
--diese Garantiebestimmungen sind gemäß den allgemeinen Richtlinien der KFZ-Industrie.
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Grundsätzlich ist jede Manipulation an einem typisierten Kraftfahrzeug
gemäß ECE NICHT ERLAUBT !. Es gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der
Verantwortlichkeit. Insbesonders bei neueren Fahrzeugen sind genaueste Kenntnisse über
die Lichtschaltung notwendig, eine fehlerhafte Montage kann nicht nur das Modul
beschädigen, sondern vorallem teuere Lichtsteuergeräte und die kosten ein Vermögen.
Jeder Hinweis von Billiganbietern, daß "jeder Laie das selbst machen kann" ist
somit ernsthaft zu hinterfragen.
Für einen versierten und technisch Begabten sollte bei genauer Kenntnis der Schaltungsart
der Selbsteinbau kein Problem darstellen.
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Welche Probleme
könnte es mit dem Einbau geben ? |
LEUCHTWEITENREGELUNG, elektrisch angesteuert, kann zum
Problem werden, wenn das entsprechende Steuergerät über die Masse den Servo betätigt.
Hier gibt es Abhilfe gemäß unserer Schaltpläne.
LAMPENDEFEKTSMELDUNG, das Lichtsteuergerät meldet einen Defekt der
Abblendlichter, auch wenn diese gerade NICHT in Funktion sind. Wir diese Überprüfung
über den Spannungsweg vorgenommen, so gibt es keine Probleme, wird die Überprüfung
über den Widerstand der Lampe vorgenommen, so muß eine Sperrdiode je Lampe eingebaut
werden.
ES LEUCHTET NUR EINE ABBLENDLAMPE, die andere nicht,
hier kann nicht "einseitig" eingespeist werden, weil das Abblendlicht auch über
ein getrenntes Relais geschaltet wird. Abhilfe gibt es mittels zwei Dioden oder das neue
Modul 90030 oder 90055.
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Warum sind die
SALM-DRL-Module teurer wie andere ? |
Man muß grundsätzlich zwischen den verschiedenen Technologien der
Umrüstung/Nachrüstung unterscheiden:
a) Relais-Schaltung:
Hier wird mit Hilfe von ein oder zwei Relais die Zündung abgegriffen und parallel zum
Lichtschalter bei Aktivierung der Zündung die gesamte Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet.
Die Anzahl der Relais richtet sich nach der Trennung der verschiedenen Stromkreise
(Abblendlicht, Begrenzungslicht, Armaturenbrettbeleuchtung). Der Materialaufwand beläuft
sich auf ca. 15,-- , die Arbeitszeit auf ca. 1 Stunde.
Einschränkungen: Ist nur bei Lichtanlagen OHNE Lichtsteuergerät und OHNE CAN-Bus System
möglich.
Nachteil: der hohe Lampenverschleiß bleibt bestehen
b) einsteckbares Funktions- und Dimmrelais bei bereits vorhandener Verkabelung, die
geringfügige Leuchtstärkenreduktion wird über einen einfachen Widerstand erreicht, die
Leistungsdifferenz wird in Form von Wärme abgebaut. Materialaufwand ca. 30,-- ,
die Arbeitszeit ist wenige Minuten
Einschränkungen: Ist nur bei Fahrzeugen mit bereits vorhandener Verkabelung und
Stecksockel in der Relaisbox möglich, die Funktionalität ist abhängig vom
Fahrzeughersteller (man hat keinen Einfluss, ob nur das Abblendlicht oder der gesamte
"Christbaum" leuchtet).
Nachteil: Die Lichstärke kann nicht stabilisiert werden, daher funktioniert das NUR bei
den Fahrzeugen, welche hierfür vorbereitet sind.
c) Tagfahrlicht-Schaltbox für mehrere galvanisch getrennte Schaltfunktionen auf
elektronischer Basis:
Hier kann frei gewählt werden, welche Stromkreise mit der Zündung aktiviert werden, also
entweder nur das Abblendlicht, oder der gesamte Christbaum, usw. Materialaufwand ca.
65,--, 1 bis 2 Stunden Einbauzeit.
Einschränkungen: Ist nur bei Fahrzeugen OHNE Lichtsteuergeräte und OHNE CAN-Bus
möglich.
Nachteil: der hohe Lampenverschleiß bleibt bestehen
d) SALM-DRL-Module für den geringfügig lichtstärkenreduzierten Betrieb des
Abblendlichtes:
Hier wird ein Modul parallel auf die vorhandene Verkabelung hinzugeklemmt (oder gelötet),
und zwar zwischen der Relaisbox und den Abblendlichtern, also kein Eingriff auf der
Steuerungsseite. Eine aufwendige Elektronik "taktet" die Gleichspannung so, daß
der Scheinwerfer geringfügig weniger Leistung aber gleiche Lichtfarbe hat und die
Stromaufnahme auch tatsächlich der reduzierten Leistung entspricht und nichts in Form von
Wärme abgeführt wird. Materialaufwand liegt um ca. 90,--, Arbeitszeit zwischen
30min und 1,5h.
e) diverse elektronische Schaltungen mit Lichtstärkenreduktion, zumeist nicht
gesetzeskonform und/oder nicht KFZ-Standard-konform:
Benötigen weniger Kabel zum Anschluß, schalten aber ausschließlich über die
Netzspannung des Fahrzeuges, daher sind die Schaltzustände nicht eindeutig herbeiführbar
und entsprechen daher nicht den KFZ-Zulieferstandards.
Materialaufwand ca. 39,- bis 49,--, Arbeitszeit ca. 30min.
Nachteil: Schalten über die Bordspannung des Fahrzeuges, sichere Schaltzustände sind
daher nicht gewährleistet, dimmen meist zu stark und/oder sind daher nicht ECE-konform,
entsprechen NICHT den KFZ-Zulieferstandards.
SALM-DRL-Module werden in Kanada unter Einhaltung der NHTSA, FMVSS, CSA, DOT und CE
Bestimmungen hergestellt und wurden in diversen Modellen den Besonderheiten verschiedener
Fahrzeugmodelle angepasst. Daß diese hohe Qualität und das enorme know-how, welches hier
investiert worden ist, nicht umsonst sein kann, ist verständlich. Wir bieten die weltweit
besten und qualitativ hochwertigsten Module an, denn nur das Beste ist gut genug für Ihr
Fahrzeug. Unsere Module sind keine "Expierimental-Schaltungen", diese Module
wurden bis heute in über 900.000 Fahrzeugen in Nordamerika verbaut, zu 60% bereits in der
Montagehallen diverser Fahrzeughersteller. Unsere Vertragskunden haben unsere Module auf
Herz und Nieren getestet, nicht der Preis war entscheidend, sonder ausschließlich die
Qualität und Verlässlichkeit.
Nicht zuletzt muß auch bedacht werden, daß wir die enormen Kosten der Entwicklung für
die ECE-gemäßen und fahrzeugspezfischen Lösungen selbst tragen, während diverse
Mitbewerber stets die Lösungen nur zu kopieren hatten.
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Warum sind die
SALM-DRL-Module in ihrer Bauform größer? |
Die Elektronik benötigt Kühlung. Nach unserer Meinung ist es
sicherer, dem Kühlkörper durch den verbleibenden Luftraum in einem entsprechenden
Gehäuse eine "garantierte" Kühlung zu gewähren. Würde der Kühlkörper
entgegen den Einbauanweisungen z.B. direkt an den Kabelstrang befestigt werden, womöglich
noch ordentlich mit Isolierband umwickelt werden, dann besteht die Möglichkeit, daß die
Elektronik heiß wird. Eine "heiße" Elektronik verliert Lebensdauer.
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Man behauptet, für
den Einbau von SALM-DRL-Modulen müssen Kabel durchtrennt werden, stimmt das ? |
Diese Behauptung ist für den Regelfall falsch. Die
SALM-DRL-Module werden zur vorhandenen Verkabelung hinzugeklemmt.
Hat das Fahrzeug ein elektronisches Lichsteuergerät, so kann softwareabhängig der
Betrieb des Abblendlichtes als Tagfahrlicht zu einer Fehlermeldung des Bordcomputers
führen. In diesem Falle gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder man ignoriert diese
Fehlermeldung oder man baut in die Leitung zwischen Lichtsteuergerät und Knotenpunkt der
Einspeisung vom Tagfahrlichtmodul eine Sperrdiode ein. Das ist der EINZIGE FALL wo eine
Durchtrennung des Kabels notwendig sein könnte. Diese Manipulationen sollten in jedem
Fall von einer Fachwerkstätte vorgenommen werden.
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Welche anderen
Alternativen als Tagfahrlicht gibt es ? |
Neben der Verhaltensvorschrift, als solche ist die neueste KFG-Novelle
in Bezug auf das Tagfahrlicht zu sehen, zu allerzeit mit Abblendlicht zu fahren, gibt es
aus technischer Sicht noch diese Möglichkeiten:
1) neue Fahrzeuge haben eventuell eine softwaremäßige Aktivierungsmöglichkeit des
Abblendlichtes als Tagfahrlicht, es wird zwar nicht leuchtstärkenreduziert, aber immerhin
brennt der restliche "Christbaum" nicht mit.
2) einige Fahrzeughersteller haben die Verkabelung für Tagfahrlicht auf Abblendlichter
schon eingebaut, es fehlt nur noch das Relais dazu.
3) einige Fahrzeughersteller haben eine Tagfahrlichtschaltung für die gesamte Beleuchtung
vorbereitet und bedarf nur noch eines Relais, dies zu aktivieren, hier spart man sich aber
nur die manuelle Betätigung des Lichtschalters.
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Mein Fahrzeug hat
schon eine "Skandinavien-Schaltung", möchte aber das SALM-System einbauen, geht
das ? |
JA, denn der Einbau der SALM DRL Module betrifft in keiner Weise die
vorhandene Lichtschaltung bzw.Ansteuerung. Sie müssen nur entweder selbst über den
Bordcomputer die Skandinavien-Schaltung wieder deaktivieren oder dies beim Fachhändler
vornehmen lassen. Sobald Ihr Wagen das normale Fahrlicht einschaltet, egal ob Sie das
manuell machen oder der Dämmerungsschalter oder der Computer als Skandinavien-Schaltung,
beendet das SALM DRL Modul seine Tätigkeit.
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Es gibt Systeme,
welche das Tagfahrlicht erst einschalten, wenn der Motor schon läuft und nicht schon mit
der Zündung, warum? |
Die SALM-DRL-Module können wahlweise mit dem grünen Kabel an die
Zündung, an die Klemme W der Lichtmaschine oder an die Zündung angeschlossen werden.
Wird das grüne Kabel an die Zündung angeschlossen, dann leuchtet das Tagfahrlicht
bereits mit dem Einschalten der Zündung (ausgenommen 90030MB2 und 92430, die haben ohne
Handbremsschalter-Kontakt eine Verzögerung).
Wird das grüne Kabel an die Klemme W angeschlossen, dann leuchtet das Tagfahrlicht erst,
wenn der Motor läuft und eine Kontrollspannung von der Klemme W vorhanden ist (zeigt die
Ladearbeit der Lichtmaschine an).
Beim SALM-DRL-Modul 45030 und bei allen 90-er Modellen gibt es zusätzlich ein Kabel,
welches am Plus zum Startermotor (oder zum Magnet des Startermotors oder direkt vom
Zündschloss) angeschlossen wird. Wird nun der Startermotor betätigt, unterbricht das
Modul so lange das Tagfahrlicht, so lange der Startermotor in Betrieb ist.
Die Zeit zwischen Einschalten und Betätigung des Starters ist höchstens eine Sekunde,
das Modul wartet aber mindestens eine Sekunde, bis es das Tagfahrlicht einschalten würde.
Somit ist beim üblichen Startvorgang KEINE zusätzliche Belastung der Batterie vorhanden,
wenn der Motor gestartet wird.
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Lexus IS200 mit Fernlicht
als Tagfahrlicht ? |
Ja, aber in Österreich nicht erlaubt, jedoch in USA und Kanada die
Werksausstattung. Wir haben das Modul hierfür mit einer 60% Stromaufnahmereduktion für
das Fernlicht ! In Deutschland ist diese Variante bereits beim TÜV eingetragen worden,
ohne Probleme.
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Was tun, wenn ständig eine
Lichtdefektsmeldung beim Tagfahrlichtbetrieb kommt ? |
Zuerst muß erklärt werden, was hier abläuft, daß eine
Lichtdefektsmeldung aufscheint:
Fahrzeuge, welche ein CAN-Bus-gesteuertes Lichtsteuermodul haben können die
Funktionalität der Lampen auch im betriebslosen Zustand überprüfen, das ist zumeist
softwareabhängig. Ein Lichtsteuergerät ist ein kleiner Rechner, welcher auf Befehl
direkt über Leistungstransistoren die Lampen ein und ausschalten.
Beim Lampentest schickt das Lichststeuermodul eine Prüfspannung von z.B. 2.2V zur Lampe
und diese Spannung sollte dann über das Massekabel (ist natürlich auch am
Lichsteuergerät angeschlossen und nicht gegen Karosserie-Masse) auch wieder
zurückkommen, um den Wert des Widerstandes der Lampe reduziert, also z.B. 1.8V. Würde
nun die Lampe durchgebrannt sein, so käme die Rückspannung nie an und er Computer
schreit. Würde aber z.B. die Rückspannung vorhanden sein aber geringer, dann ist das ein
Hinweis, daß eine Lampe eingebaut ist, welche nicht den Herstellervorgaben entspricht.
Bei Mercedes Benz Fahrzeugen konnten wir durch ein Spezialmodul das Abfrageergebnis im
Tagfahrlichtbetrieb "simulieren". Es kann aber sein, daß das Lichsteuermodul
auch einen Alarm setzt, wenn eine Rückspannung anliegt oder eine höhere Rückspannung
anliegt, wenn zu dieser Zeit kein Einschaltbefehl für die Lampe vorliegt. Hier wird die
Sache dann sehr heikel, denn die Fahrzeughersteller sind hinsichtlich Softwareänderungen
wenig zugänglich. Aber auch für diese Probleme gibt es Lösungen, welche wir wegen der
Kopierleidenschaft einiger unserer Mitbewerber hier nicht näher erklären.
Selbst ein und derselbe Fahrzeughersteller kann mehrere Varianten der Lampendiagnose
verwenden, mit unterschiedlichen Prüfverfahren und Prüfroutinen, daher sind die
Lösungen stets fahrzeugspezfisch anzuwenden.
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Was ist das Herz der SALM
DRL Module ? |
Die Module der 45-er Serien sind mit einem fixen Prozessor
ausgestattet, welcher die Taktfrequenz und die logische Schaltfunktion steuert. Die Module
der 90-er Serien haben einen viel aufwendigeren Prozessor installiert, welche im
Bedarfsfalle umprogrammiert werden kann. So kann die Schaltungslogik geändert werden, die
Taktfrequenz und somit den Grad der Lichstärkenreduktion kann verändert werden. Diese
Module gibt es für Mercedes Benz in einer Sondervariante, welche über alle anderen
Funktionen auch noch eine "variable" Impulsbreitenregelung (Pat.angemeldet) hat
und somit unabhängig von der Batteriespannung (zwischen 11,2V und 14,8V) stets eine
konstante Lichstärke gewährleistet.
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Das Modul 92430 ist die perfekte Lösung.
Dieses Modul wurde mit zusätzlichen speziellen "Detail-Lösungen" ausgestattet,
welche speziell für die LKW und Busse notwendig sind.
Da wir leider stets Vorbild für alle Nachahmer sind, bitten wir um Verständnis, wenn wir
diese "Detail-Lösungen" hier nicht weiter erläutern.
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