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Was mache ich nach dem 1.Jänner 2008 ???

Wie bereits bekannt, wird nur die VERPFLICHTUNG zur Führung von Licht am Tag abgeschafft, freiwillig wird es weiterhin erlaubt sein, Licht am Tag zu führen.

Wirkt Ihr SALM-Tagfahrlicht-Modul auf Ihren Abblendlicht-Scheinwerfer, so ändert sich für Sie nichts, wenn Sie auch weiterhin Licht am Tag haben möchten. Möchten Sie jedoch in Hinkunft dies nicht haben, so unterbrechen Sie den Zündungsabgriff zum Modul, das Modul bleibt inaktiv und nimmt auch keinen Ruhestrom auf.

Wirkt Ihr SALM-Tagfahrlicht-Modul auf die Nebelscheinwerfer, so könnte es nach dem 1.Jänner 2008 Probleme geben. Wenn der Verkehrsminister sich dazu entschließt, den Passus des Erlasses betreffend des Nebelscheinwerfers wieder zu löschen, so unterläge dann die Verwendung des Nebelscheinwerfers wieder der StVO und dann ist die Verwendung innerorts (mit Ausnahmen) und ohne entsprechender Sichtbeeinträchtigung verboten. Würde der Verkehrsminister sich dazu entscheiden, so wird es vermutlich zu einer Klage gegen die Republik Österreich kommen, aber selbst bis zu einem endgültigen Urteil vergehen dann erfahrungsgemäß mehrere Jahre und in dieser Zeit wird die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmung nicht aufgeschoben.
Sie haben in diesem Fall zwei Möglichkeiten:
1) Sie deaktivieren das Tagfahrlichtmodul über die Unterbrechung des Zündungsabgriffes
oder
2) Sie verwenden das Modul für das Abblendlicht, vorausgesetzt, das Abblendlicht arbeitet mit Halogenlampen und das Abblendlicht ist bei Verwendung des Modules 45020 oder 45030 nicht an einer Lampendiagnose angeschlossen. Hat Ihr Fahrzeug Xenon-Abblendlicht, so bleibt Ihnen diese Variante verschlossen.

Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer, was ist besser ?

Mit der Entscheidung des Verkehrsminister Faymann und Innenminister Platter, mit vermutlich 1.Jänner 2008 die verpflichtende Führung von Licht am Tag abzuschaffen, stellt sich diese Frage in einem neuen "Licht". War bisher durch den Erlass des Verkehrsministerums eindeutig die Alternative "Nebelscheinwerfer" als Tagfahrlichtersatz erlaubt, könnte jetzt das Verkehrsministerium dazu geneigt sein, diese Erlaubnis mit 1.Jänner 2008 wieder zurückzuziehen. Wenn das passiert, dann werden wir als Hersteller der Module wohl die Republik Österreich klagen müssen, denn es ist für einen Fahrzeugbesitzer nicht zumutbar, eine erlaubte technische Anlage basierend auf einen gültigen Erlass einzubauen und dieser wird dann zwei Jahre später wieder revidiert.

Noch ist es aber nicht beschlossen, daß auch dem Nebelscheinwerfer mit 1.Jänner 2008 "das Licht am Tag ausgeht".

Der derzeit noch gültige Erlass jedoch hat schon jetzt einen "Haken" bei Fahren ins benachbarte Ausland (auch EU). Nach einem sehr interessanten Gespräch mit dem Kabinett Gorbach seinerzeit stellt sich das Problem außerhalb Österreichs wie folgt dar:
Es KANN aber MUSS NICHT ein anderer EU-Staat akzeptieren, daß ein, in Österreich zugelassenes Fahrzeug mit Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht in dem betreffenden Staat unterwegs ist. Die jeweiligen Gesetze des Gastlandes sind zu beachten, der Fahrzeuglenker hat sich VOR der Fahrt in ein anderes Land von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu informieren, allerdings gilt das nur für die jeweilige Strassenverkehrsordnung und nicht über die Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen. Da in den meisten Staaten derzeit keine StVO-gemäßen Verkehrstafeln existieren, welche angeben, ob das Abblendlicht, Fahrlicht oder auch Tagfahrlampen oder Abblendlicht mit Tagfahrlichtschaltung erforderlich ist, besteht eine große rechtliche Unsicherheit, diese scheint  im BMVIT durchaus bekannt zu sein. In der Praxis bekommt man z.B. in Slowenien oder Kroatien Probleme, wenn am Tag das Nebellicht leuchtet, auch wenn es als Tagfahrlichtersatz verwendet wird, vereinzelt gibt es sogar Fälle, wo das originale Tagfahrlicht von Audi und die nachgerüsteten Tagfahrlichtlampen beanstandet worden sind, hoch lebe die Einheit der EU ....

Etwas hat das BMVIT in seinem letzten Erlass allerdings noch nicht bedacht. Gemäß ECE ist die Anbringung einer eigenen Tagfahrlichtlampe nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 25cm zwischen Fahrbahn und Lampenunterkante erlaubt. Diese Regelung gibt es nicht beim Nebelscheinwerfer. Wir befürchten, daß man auch hier sehr spät regulierend eingreifen wird, daher empfehlen wir, bei der Wahl des Nebelscheinwerfers als Tagfahrlichtersatz, diesen Punkt zu berücksichtigen.

Ist das Modul legal, wenn ja, in welchen Ländern ?

Die SALM-DRL-Module entsprechen den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Details siehe unter "Gesetz") und erfüllen die ECE-Standards.

Die Regelung auf nationaler Ebene, daß das Abblendlicht als Tagfahrlicht auch ohne der restlichen Fahrzeugbeleuchtung betrieben werden darf, gilt in den meisten EU-Staaten noch nicht. Allerdings finden sich Dokumente, daß z.B. in Deutschland die "modifizierte Fahrlichtschaltung" sogar von diversen Fahrzeugherstellern werkseitig für Deutschland verbaut wird und in Deutschland eine Zulassung bekommen haben. In einigen Fällen sind diese System mit SALM Module bereits vom TÜV in Deutschland anstandslos eingetragen worden, in einem Fall sogar mit dem Fernlicht. Nachdem wir eine sehr große Anzahl von Anfragen von anderen TÜV/DEKRA-Prüfstellen bekommen, welche wissen möchten, wie die Eintragung vorgenommen worden ist, gehen wir davon aus, daß trotz einer anderslautenden gesetzlichen Regelung hier durchaus im Sinne des Nutzens und der Zumutbarkeit für den Fahrzeugbesitzer durch die Prüfstellen vorgegangen wird, womit wieder bewiesen ist, daß Fachleute stets Meilen der Politik voraus sind.

Mit Sicherheit wird es Probleme in Slowenien geben, denn derzeit ist dieses Land als einziges mit Licht am Tag in technischer Sicht restriktiv und akzeptiert nicht einmal die Hella-Tagfahrlampen, man muß in Slowenien das Abblendlicht mit Christbaum einschalten. Dieser Alleingang von Slowenien dürfte sich aber nicht nur auf diesen Bereich beschränken...

Die Alternative zum Abblendlicht das Fernlicht mit 60% Reduktion zu betreiben, ist ECE-widrig und daher in keinem EU-Land erlaubt, in Deutschland jedoch erfreut sich diese Technik vereinzelt sogar der Zustimmung von TÜV und DEKRA und wurde schon zahlreich ohne Probleme eingetragen.

In Griechenland wurden nachweislich Fahrzeuglenker bestraft, welche das Licht am Tag durch eine Automatik eingeschaltet hatten. Die Empörung der anderen EU-Mitgliedsstaaten scheint doch größer als ursprünglich angenommen, denn wir wissen bereits von einer EU-einheitlichen Regelung, welche noch vor diesen Winter in Kraft gesetzt werden soll.

...die Dimmung soll verboten sein ?

Die rechtlichen Bestimmungen können Sie hierzu unter "Gesetz" nachlesen. UM ES NOCHMALS KLAR UND DEUTLICH ZU ERKLÄREN:

Eine geringfügige Leuchtstärkenreduktion innerhalb der Toleranzbereich für Leuchtstärken von Abblendlicht kann nicht verboten werden, weil:

Die ECE definiert die zulässigen Leuchtstärkenwerte mit einer bestimmten Bandbreite, in welchen sich das Abblendlicht zu bewegen hat. Die Leuchtstärke ist nicht nur vom Leuchtmittel (der "Glühbirne") abhängig, sondern auch von der Art und Beschaffenheit des Reflektors sowie des eigentlichen Scheinwerferglases und der Entfernung, bei welcher die Leuchtstärke gemessen wird.

Wird im Zuge einer §57a Überprüfung der Scheinwerfer kontrolliert, so wird nicht nur die Geometrie der Hell/Dunkelgrenze gemessen, sondern auch die Gesamthelligkeit des Scheinwerfers in einer Distanz von ca. 50cm, dieses Meßverfahren ist eine starke Vereinfachung, da gemäß ECE über 27 Meßpunkte eines Abblendlichtes in einer Tabelle von Minima und Maxima dokumentiert sind. Derartige Untersuchungen sind aber nur in einem Lichtlabor möglich und für eine Werkstätte unzumutbar. Bei der Inverkehrbringung eines neuen Scheinwerfers müssen jedoch diese präzisen Definitionen nachweislich erfüllt werden. Es ist daher auch nicht zulässig, daß verschiedentlich eine "Nachinterpretation" des Ministeriums publiziert wird, in welcher die Verantwortung zur Erreichung der Mindestleuchtstärke nun an den Scheinwerferhersteller abgeschoben wird.

Das Gesetz lautet:
Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken (Dimmung), sind nicht erlaubt.

Somit ist eindeutig und klar definiert, daß die letztliche Verantwortung, ob und inwieweit das reduzierte Abblendlicht noch immer den gesetzlichen Vorschriften entspricht, letztlich in der Verantwortung des Technikers liegt, welcher diese Technik einbaut. Daher ist es zweckmäßig, daß Fahrzeughalter von Fahrzeugen mit offensichtlich bereits eingetrübten Scheinwerfern hiervon in Kenntnis gesetzt werden und daß im Zweifelsfalle ein Modul ohne Reduktionswirkung eingebaut wird. Ob der Fahrzeughalter dann in Folge durch eine Manipulation am Gerät die reduzierte Leistung aktiviert, liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters.

KEINESFALLS IST DIE REDUKTION DES ABBLENDLICHTES AUF DIE WERTE EINER TAGFAHRLAMPE mit 400cd ERLAUBT!

SALM-DRL-Module reduzieren mit 24% Stromaufnahme, das entspricht einer Leuchtstärkenreduktion je nach Beschaffenheit des Scheinwerfers von 10-12%, dieser Wert übertrifft die Minima bei allen Scheinwerfertypen in ordnungsgemäßen Zustand.

Vielfach wird auch ein Wert von 92% genannt, dieser Wert ist weder eine Vorgabe der ECE noch des Ministeriums, es handelt sich hierbei um einen Richtwerk von der Volkswagen AG, hier wird auf 92% die Helligkeit mit Hilfe von eigenen Modulen mit Widerstandsschaltung reduziert, sodaß alle VW-Scheinwerfertypen, ungeachtet des technischen Zustandes die Mindestwerte nicht unterschreiten.

In Deutschland gibt es zu diesem Thema einen sehr positiven Vorstoß einiger TÜV-Stellen, welche auch die US-Version, also Fernlicht mit 60% Reduktion ausdrücklich mit Hinweis, daß damit die Leuchstärke jener der Tagfahrlampen entspricht, typisiert worden ist. Letztlich macht AUDI ja auch nichts anderes.

Welche Garantien gibt es ?

Selbsteinbau:
alle Geräte haben eine 2-Jahres Garantie

Einbau durch KFZ-Werkstätte/Fachbetrieb:
alle Geräte haben eine 3-Jahres Garantie

Module für Mercedes Benz Serie 90030MB und MB2:
diese Geräte haben eine 4-Jahres Garantie

Keine Garantieleistungen, wenn u.A.:
-> keine oder schlechte Masse vorhanden
     (bei Selbsteinbau)
-> Misachtung der Verkabelungsvorschriften
     (bei Selbsteinbau)
-> Misachtung der Einbauvorschriften
     (bei Selbsteinbau)
-> Verwendung unerlaubter Leuchtmittel
-> Folgeschaden nach Unfall oder ähnlicher Beschädigung
-> Umgebungsbedingungen, welche nicht den KFZ-Spezifikationen entsprechen

--diese Garantiebestimmungen sind gemäß den allgemeinen Richtlinien der KFZ-Industrie.

Kann ich das Modul selber einbauen ?

Grundsätzlich ist jede Manipulation an einem typisierten Kraftfahrzeug gemäß ECE NICHT ERLAUBT !. Es gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Verantwortlichkeit. Insbesonders bei neueren Fahrzeugen sind genaueste Kenntnisse über die Lichtschaltung notwendig, eine fehlerhafte Montage kann nicht nur das Modul beschädigen, sondern vorallem teuere Lichtsteuergeräte und die kosten ein Vermögen. Jeder Hinweis von Billiganbietern, daß "jeder Laie das selbst machen kann" ist somit ernsthaft zu hinterfragen.
Für einen versierten und technisch Begabten sollte bei genauer Kenntnis der Schaltungsart der Selbsteinbau kein Problem darstellen.

Welche Probleme könnte es mit dem Einbau geben ?

LEUCHTWEITENREGELUNG, elektrisch angesteuert, kann zum Problem werden, wenn das entsprechende Steuergerät über die Masse den Servo betätigt. Hier gibt es Abhilfe gemäß unserer Schaltpläne.

LAMPENDEFEKTSMELDUNG, das Lichtsteuergerät meldet einen Defekt der Abblendlichter, auch wenn diese gerade NICHT in Funktion sind. Wir diese Überprüfung über den Spannungsweg vorgenommen, so gibt es keine Probleme, wird die Überprüfung über den Widerstand der Lampe vorgenommen, so muß eine Sperrdiode je Lampe eingebaut werden.

ES LEUCHTET NUR EINE ABBLENDLAMPE, die andere nicht, hier kann nicht "einseitig" eingespeist werden, weil das Abblendlicht auch über ein getrenntes Relais geschaltet wird. Abhilfe gibt es mittels zwei Dioden oder das neue Modul 90030 oder 90055.

Warum sind die SALM-DRL-Module teurer wie andere ?

Man muß grundsätzlich zwischen den verschiedenen Technologien der Umrüstung/Nachrüstung unterscheiden:

a) Relais-Schaltung:
Hier wird mit Hilfe von ein oder zwei Relais die Zündung abgegriffen und parallel zum Lichtschalter bei Aktivierung der Zündung die gesamte Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet. Die Anzahl der Relais richtet sich nach der Trennung der verschiedenen Stromkreise (Abblendlicht, Begrenzungslicht, Armaturenbrettbeleuchtung). Der Materialaufwand beläuft sich auf ca. € 15,-- , die Arbeitszeit auf ca. 1 Stunde.
Einschränkungen: Ist nur bei Lichtanlagen OHNE Lichtsteuergerät und OHNE CAN-Bus System möglich.
Nachteil: der hohe Lampenverschleiß bleibt bestehen

b) einsteckbares Funktions- und Dimmrelais bei bereits vorhandener Verkabelung, die geringfügige Leuchtstärkenreduktion wird über einen einfachen Widerstand erreicht, die Leistungsdifferenz wird in Form von Wärme abgebaut. Materialaufwand ca. € 30,-- , die Arbeitszeit ist wenige Minuten
Einschränkungen: Ist nur bei Fahrzeugen mit bereits vorhandener Verkabelung und Stecksockel in der Relaisbox möglich, die Funktionalität ist abhängig vom Fahrzeughersteller (man hat keinen Einfluss, ob nur das Abblendlicht oder der gesamte "Christbaum" leuchtet).
Nachteil: Die Lichstärke kann nicht stabilisiert werden, daher funktioniert das NUR bei den Fahrzeugen, welche hierfür vorbereitet sind.

c) Tagfahrlicht-Schaltbox für mehrere galvanisch getrennte Schaltfunktionen auf elektronischer Basis:
Hier kann frei gewählt werden, welche Stromkreise mit der Zündung aktiviert werden, also entweder nur das Abblendlicht, oder der gesamte Christbaum, usw. Materialaufwand ca. € 65,--, 1 bis 2 Stunden Einbauzeit.
Einschränkungen: Ist nur bei Fahrzeugen OHNE Lichtsteuergeräte und OHNE CAN-Bus möglich.
Nachteil: der hohe Lampenverschleiß bleibt bestehen

d) SALM-DRL-Module für den geringfügig lichtstärkenreduzierten Betrieb des Abblendlichtes:
Hier wird ein Modul parallel auf die vorhandene Verkabelung hinzugeklemmt (oder gelötet), und zwar zwischen der Relaisbox und den Abblendlichtern, also kein Eingriff auf der Steuerungsseite. Eine aufwendige Elektronik "taktet" die Gleichspannung so, daß der Scheinwerfer geringfügig weniger Leistung aber gleiche Lichtfarbe hat und die Stromaufnahme auch tatsächlich der reduzierten Leistung entspricht und nichts in Form von Wärme abgeführt wird. Materialaufwand liegt um ca. €90,--, Arbeitszeit zwischen 30min und 1,5h.

e) diverse elektronische Schaltungen mit Lichtstärkenreduktion, zumeist nicht gesetzeskonform und/oder nicht KFZ-Standard-konform:
Benötigen weniger Kabel zum Anschluß, schalten aber ausschließlich über die Netzspannung des Fahrzeuges, daher sind die Schaltzustände nicht eindeutig herbeiführbar und entsprechen daher nicht den KFZ-Zulieferstandards.
Materialaufwand ca. € 39,- bis €49,--, Arbeitszeit ca. 30min.
Nachteil: Schalten über die Bordspannung des Fahrzeuges, sichere Schaltzustände sind daher nicht gewährleistet, dimmen meist zu stark und/oder sind daher nicht ECE-konform, entsprechen NICHT den KFZ-Zulieferstandards.

SALM-DRL-Module werden in Kanada unter Einhaltung der NHTSA, FMVSS, CSA, DOT und CE Bestimmungen hergestellt und wurden in diversen Modellen den Besonderheiten verschiedener Fahrzeugmodelle angepasst. Daß diese hohe Qualität und das enorme know-how, welches hier investiert worden ist, nicht umsonst sein kann, ist verständlich. Wir bieten die weltweit besten und qualitativ hochwertigsten Module an, denn nur das Beste ist gut genug für Ihr Fahrzeug. Unsere Module sind keine "Expierimental-Schaltungen", diese Module wurden bis heute in über 900.000 Fahrzeugen in Nordamerika verbaut, zu 60% bereits in der Montagehallen diverser Fahrzeughersteller. Unsere Vertragskunden haben unsere Module auf Herz und Nieren getestet, nicht der Preis war entscheidend, sonder ausschließlich die Qualität und Verlässlichkeit.

Nicht zuletzt muß auch bedacht werden, daß wir die enormen Kosten der Entwicklung für die ECE-gemäßen und fahrzeugspezfischen Lösungen selbst tragen, während diverse Mitbewerber stets die Lösungen nur zu kopieren hatten.

Warum sind die SALM-DRL-Module in ihrer Bauform größer?

Die Elektronik benötigt Kühlung. Nach unserer Meinung ist es sicherer, dem Kühlkörper durch den verbleibenden Luftraum in einem entsprechenden Gehäuse eine "garantierte" Kühlung zu gewähren. Würde der Kühlkörper entgegen den Einbauanweisungen z.B. direkt an den Kabelstrang befestigt werden, womöglich noch ordentlich mit Isolierband umwickelt werden, dann besteht die Möglichkeit, daß die Elektronik heiß wird. Eine "heiße" Elektronik verliert Lebensdauer.

Man behauptet, für den Einbau von SALM-DRL-Modulen müssen Kabel durchtrennt werden, stimmt das ?

Diese Behauptung ist für den Regelfall falsch. Die SALM-DRL-Module werden zur vorhandenen Verkabelung hinzugeklemmt.
Hat das Fahrzeug ein elektronisches Lichsteuergerät, so kann softwareabhängig der Betrieb des Abblendlichtes als Tagfahrlicht zu einer Fehlermeldung des Bordcomputers führen. In diesem Falle gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder man ignoriert diese Fehlermeldung oder man baut in die Leitung zwischen Lichtsteuergerät und Knotenpunkt der Einspeisung vom Tagfahrlichtmodul eine Sperrdiode ein. Das ist der EINZIGE FALL wo eine Durchtrennung des Kabels notwendig sein könnte. Diese Manipulationen sollten in jedem Fall von einer Fachwerkstätte vorgenommen werden.

Welche anderen Alternativen als Tagfahrlicht gibt es ?

Neben der Verhaltensvorschrift, als solche ist die neueste KFG-Novelle in Bezug auf das Tagfahrlicht zu sehen, zu allerzeit mit Abblendlicht zu fahren, gibt es aus technischer Sicht noch diese Möglichkeiten:
1) neue Fahrzeuge haben eventuell eine softwaremäßige Aktivierungsmöglichkeit des Abblendlichtes als Tagfahrlicht, es wird zwar nicht leuchtstärkenreduziert, aber immerhin brennt der restliche "Christbaum" nicht mit.
2) einige Fahrzeughersteller haben die Verkabelung für Tagfahrlicht auf Abblendlichter schon eingebaut, es fehlt nur noch das Relais dazu.
3) einige Fahrzeughersteller haben eine Tagfahrlichtschaltung für die gesamte Beleuchtung vorbereitet und bedarf nur noch eines Relais, dies zu aktivieren, hier spart man sich aber nur die manuelle Betätigung des Lichtschalters.

Mein Fahrzeug hat schon eine "Skandinavien-Schaltung", möchte aber das SALM-System einbauen, geht das ?

JA, denn der Einbau der SALM DRL Module betrifft in keiner Weise die vorhandene Lichtschaltung bzw.Ansteuerung. Sie müssen nur entweder selbst über den Bordcomputer die Skandinavien-Schaltung wieder deaktivieren oder dies beim Fachhändler vornehmen lassen. Sobald Ihr Wagen das normale Fahrlicht einschaltet, egal ob Sie das manuell machen oder der Dämmerungsschalter oder der Computer als Skandinavien-Schaltung, beendet das SALM DRL Modul seine Tätigkeit.

Es gibt Systeme, welche das Tagfahrlicht erst einschalten, wenn der Motor schon läuft und nicht schon mit der Zündung, warum?

Die SALM-DRL-Module können wahlweise mit dem grünen Kabel an die Zündung, an die Klemme W der Lichtmaschine oder an die Zündung angeschlossen werden.

Wird das grüne Kabel an die Zündung angeschlossen, dann leuchtet das Tagfahrlicht bereits mit dem Einschalten der Zündung (ausgenommen 90030MB2 und 92430, die haben ohne Handbremsschalter-Kontakt eine Verzögerung).
Wird das grüne Kabel an die Klemme W angeschlossen, dann leuchtet das Tagfahrlicht erst, wenn der Motor läuft und eine Kontrollspannung von der Klemme W vorhanden ist (zeigt die Ladearbeit der Lichtmaschine an).

Beim SALM-DRL-Modul 45030 und bei allen 90-er Modellen gibt es zusätzlich ein Kabel, welches am Plus zum Startermotor (oder zum Magnet des Startermotors oder direkt vom Zündschloss) angeschlossen wird. Wird nun der Startermotor betätigt, unterbricht das Modul so lange das Tagfahrlicht, so lange der Startermotor in Betrieb ist.

Die Zeit zwischen Einschalten und Betätigung des Starters ist höchstens eine Sekunde, das Modul wartet aber mindestens eine Sekunde, bis es das Tagfahrlicht einschalten würde. Somit ist beim üblichen Startvorgang KEINE zusätzliche Belastung der Batterie vorhanden, wenn der Motor gestartet wird.

Lexus IS200 mit Fernlicht als Tagfahrlicht ?

Ja, aber in Österreich nicht erlaubt, jedoch in USA und Kanada die Werksausstattung. Wir haben das Modul hierfür mit einer 60% Stromaufnahmereduktion für das Fernlicht ! In Deutschland ist diese Variante bereits beim TÜV eingetragen worden, ohne Probleme.

Was tun, wenn ständig eine Lichtdefektsmeldung beim Tagfahrlichtbetrieb kommt ?

Zuerst muß erklärt werden, was hier abläuft, daß eine Lichtdefektsmeldung aufscheint:

Fahrzeuge, welche ein CAN-Bus-gesteuertes Lichtsteuermodul haben können die Funktionalität der Lampen auch im betriebslosen Zustand überprüfen, das ist zumeist softwareabhängig. Ein Lichtsteuergerät ist ein kleiner Rechner, welcher auf Befehl direkt über Leistungstransistoren die Lampen ein und ausschalten.

Beim Lampentest schickt das Lichststeuermodul eine Prüfspannung von z.B. 2.2V zur Lampe und diese Spannung sollte dann über das Massekabel (ist natürlich auch am Lichsteuergerät angeschlossen und nicht gegen Karosserie-Masse) auch wieder zurückkommen, um den Wert des Widerstandes der Lampe reduziert, also z.B. 1.8V. Würde nun die Lampe durchgebrannt sein, so käme die Rückspannung nie an und er Computer schreit. Würde aber z.B. die Rückspannung vorhanden sein aber geringer, dann ist das ein Hinweis, daß eine Lampe eingebaut ist, welche nicht den Herstellervorgaben entspricht. Bei Mercedes Benz Fahrzeugen konnten wir durch ein Spezialmodul das Abfrageergebnis im Tagfahrlichtbetrieb "simulieren". Es kann aber sein, daß das Lichsteuermodul auch einen Alarm setzt, wenn eine Rückspannung anliegt oder eine höhere Rückspannung anliegt, wenn zu dieser Zeit kein Einschaltbefehl für die Lampe vorliegt. Hier wird die Sache dann sehr heikel, denn die Fahrzeughersteller sind hinsichtlich Softwareänderungen wenig zugänglich. Aber auch für diese Probleme gibt es Lösungen, welche wir wegen der Kopierleidenschaft einiger unserer Mitbewerber hier nicht näher erklären.

Selbst ein und derselbe Fahrzeughersteller kann mehrere Varianten der Lampendiagnose verwenden, mit unterschiedlichen Prüfverfahren und Prüfroutinen, daher sind die Lösungen stets fahrzeugspezfisch anzuwenden.

Was ist das Herz der SALM DRL Module ?

Die Module der 45-er Serien sind mit einem fixen Prozessor ausgestattet, welcher die Taktfrequenz und die logische Schaltfunktion steuert. Die Module der 90-er Serien haben einen viel aufwendigeren Prozessor installiert, welche im Bedarfsfalle umprogrammiert werden kann. So kann die Schaltungslogik geändert werden, die Taktfrequenz und somit den Grad der Lichstärkenreduktion kann verändert werden. Diese Module gibt es für Mercedes Benz in einer Sondervariante, welche über alle anderen Funktionen auch noch eine "variable" Impulsbreitenregelung (Pat.angemeldet) hat und somit unabhängig von der Batteriespannung (zwischen 11,2V und 14,8V) stets eine konstante Lichstärke gewährleistet.

Gibt es eine Lösung für LKW und Busse ?

Das Modul 92430 ist die perfekte Lösung.

Dieses Modul wurde mit zusätzlichen speziellen "Detail-Lösungen" ausgestattet, welche speziell für die LKW und Busse notwendig sind.

Da wir leider stets Vorbild für alle Nachahmer sind, bitten wir um Verständnis, wenn wir diese "Detail-Lösungen" hier nicht weiter erläutern.